28.5.2024
Ab sofort ist bme energy consult Mitglied im Unternehmensnetzwerk Klimaschutz. Dessen Mitglieder richten ihre Unternehmensstrategie auf Klimaschutz aus, setzen sich konkrete Einsparziele,
steigern ihre Anstrengungen im Klimaschutz, stärken ihr Klimaschutz-Knowhow und setzen auf aktiven Wissenstransfer.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.klima-plattform.de.
15.1.2024
Am 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten und erweitert damit die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für private Unternehmen und kommunale Unternehmen.
Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems (EMS nach ISO 50001) oder eines Umweltmanagementsystem (UMS nach EMAS) für Unternehmen eingeführt. Dieses gilt unabhängig vom Status, ob das Unternehmen ein KMU (kleine und mittleres Unternehmen) ist. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.
Verpflichtet zur Einrichtung eines EMS oder UMS sind gemäß § 8 EnEfG alle Unternehmen, mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh pro Jahr.
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 2,5 GWh pro Jahr sind nach § 9 EnEfG dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zu betreiben oder ein Energieaudit gemäß § 8 EDL-G durchzuführen. Weiterhin sind Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.
Seit der ersten Gesetzesnovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 sind neben den großen Wirtschaftsfirmen auch die kommunalen, wirtschaftlich tätigen Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) verpflichtet, alle vier Jahre im Rahmen eines Energieaudits ihren Energieverbrauch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses betrifft in der Regel auch die größeren kommunalen Hafen- und Tourismusbetriebe.
Das dafür zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Finanzen (BAFA) hat bereits einige der betroffenen Unternehmen geprüft und auch schon Strafzahlungen bei nicht erfolgten oder verspäteten Audits verhängt.
„Neben der Pflicht zum Audit sind meine Erfahrungen hingegen, dass es durchaus rentabel ist, das Audit bei z.B. Gewerbe- und Hafenbetrieben mit größeren Verbrauchern durchzuführen, da die Einsparungen im Energieverbrauch erheblich sein können“ so Bernd Meier, Energieauditor aus Kiel. „Insbesondere durch die Fördermöglichkeiten der BAFA im Bereich der Energieeffizienz ist es sehr interessant, sich neben dem Klimaschutz auch wirtschaftlich mit dem Thema zu befassen.“
Weiterhin wurde am 15. Dezember das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Darin enthalten ist auch das sogenannte Strompreispaket mit dem die Bundesregierung den finanziellen Lasten durch hohe Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind, begegnen möchte.
Wesentlicher Bestandteil des Paketes ist die Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlichen Mindestsatz für das Produzierende Gewerbe. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorher waren es über 1,5 Cent pro Kilowattstunde.
Im Gegenzug soll es den bisher geltenden Spitzenausgleich nicht mehr geben.
Mit dem Ende des Spitzenausgleichs sind auch die Anforderungen an Unternehmen, die den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, obsolet.
8.1.2024
22.9.2023
Am 21.9.2023 jährte sich die Jahresveranstaltung in Berlin bereits zum siebten Mal. Auch wir waren mit einem Vortrag vertreten.
Nachfolgende das diesjährige Programm und ein paar Eindrücke:
Programm Jahresveranstaltung der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke
Weitere Fotos und Berichte finden Sie hier.
16.11.2022
Am 10. November fand in Frankfurt ein Erfahrungsaustausch der Arbeitsgemeinschaft der Energieeffizienz-Netzwerke Deutschland, kurz AGEEN statt.
Nachfolgend das Programm:
9. Erfahrungsaustausch der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerker
Wir bedanken uns für die Organisation und den interessanten Austausch.
7.9.2022
27.2.2022
20.09.2021
Digitale Konferenz am 22. September 2021, 10:00 – ca. 16:30 Uhr
Laden Sie sich hier das Programm herunter: 5. Jahresveranstaltung
26.05.2021
Bewerbungen schicken Sie bitte per Mail an meier@bmeconsult.de oder rufen Sie mich bei Fragen gern an unter 0177 823 7254.
26.05.2021
Veranstaltung am Mittwoch, 9. Juni 2021, digital
Mehr hierzu finden Sie in diesem Flyer: Quartierskonzepte
21.01.2021
Analyse des Energieverbrauchs zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf – Yachticon hat diesen Schritt getan.
Mehr hierzu finden Sie in diesem Artikel: Energieaudit auch für KMU sinnvoll
07.07.2020
„Gemeinsam erfolgreicher“: Initiative Energieeffizienz-Netzwerke übertrifft Erwartungen
Ein aktuelles Monitoring der Netzwerkinitiative zeigt, dass die Effizienznetzwerke erfolgreicher als erwartet sind. Bereits mit 295 Netzwerke könnte das Ziel von 5 Millionen eingesparten Tonnen CO2 erreicht werden. Eine neue Broschüre der Initiative stellt zudem Best-Practice-Beispiele vor, unter denen sich auch zwei über den VKU registrierte Netzwerke befinden.
Die Effizienznetzwerke sind erfolgreicher als erwartet - das zeigt ein aktuelles Monitoring der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke. So werden die von der Bundesregierung angestrebten Einsparziele mit weniger Netzwerken als angenommen erreicht. Anhand der bisher erfassten Maßnahmenauswertungen und den Zielmeldungen schätzt das Monitoringinstitut der Initiative, dass bereits mit 295 Netzwerken das CO2-Einsparziel in Höhe von fünf Millionen Tonnen erreicht werden kann. Für die angestrebte Primär-energieeinsparung in Höhe von 75 PJ werden voraussichtlich 360 Netzwerke notwendig sein.
VKU-Präsident Michael Ebling unterstützt als Botschafter die Netzwerkinitiative: "Effizienznetzwerke stellen ein erfolgreiches und sinnvolles Instrument zur Identifizierung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen dar." Welche Bedeutung Energieeffizienz-Netzwerke für kommunale Unternehmen haben und welche Gründe für eine Netzwerkteilnahme sprechen, erfahren Sie im Interview.
Zudem informiert eine Ende Mai erschienene Best-Practice-Broschüre über die Netzwerkinitiative und lädt zum Mitmachen ein. In der Broschüre stellen sich zwölf Netzwerke aus verschiedenen Branchen vor und geben Einblick in die Erfolge ihrer Netzwerkarbeit. Mit dem "Energieeffizienz-Netzwerk Region Kiel" und dem "Business Energieeffizienz-Netzwerk der Mainova und der IHK Frankfurt" sind auch zwei über den VKU bei der Netzwerkinitiative registrierte Netzwerke dabei. Die Broschüre steht hier zum Download bereit. Erfahren Sie auf einen Blick, was die Energieeffizienz-Netzwerke so erfolgreich macht!
Kommunale Unternehmen können Energieeffizienz-Netzwerke selber gründen oder Teilnehmer in einem Netzwerk werden. Die Vorteile dafür liegen klar auf der Hand: Mit der effektiven Erschließung weiterer Einsparpotentiale leisten sie einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum kommunalen Klimaschutz. Daneben wirken sich die Netzwerke positiv auf den Ausbau des eigenen EDL-Portfolios aus und bieten Vorteile bei Energieaudits.
Die Praxis zeigt, dass Energieeffizienz-Netzwerke als Vertriebskanal für Effizienzprodukte genutzt werden können und auf das Unternehmensimage sich positiv auswirken. Die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke wurde 2014 von Bundesregierung, VKU sowie mittlerweile 21 weiteren Verbänden und Organisationen der deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen. Sie hat sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2020 rund 500 neue Netzwerke zu initiieren. Aktuell sind über 272 Netzwerke mit über 2.400 Unternehmen bei der Initiative registriert. Über den VKU wurden bislang 20 Netzwerke bei der Initiative registriert. Informieren Sie sich über die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke und tragen Sie mit Ihrer Teilnahme dazu bei, noch mehr CO2 einzusparen: https://www.effizienznetzwerke.org/.
04.06.2020
Gemeinsam 280.000 Megawattstunden einsparen, die jährlichen Energiekosten um 500.000 Euro reduzieren oder den CO2-Ausstoß um 47.000 Tonnen pro Jahr senken. Das sind Ziele, die viele Unternehmen gern erreichen würden. Gleichzeitig sind das die konkreten Arbeitsergebnisse von drei Energieeffizienz-Netzwerken in Deutschland. Sie sind Teil der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke und werden gemeinsam mit neun weiteren Netzwerken in der Broschüre „Gemeinsam erfolgreicher“ vorgestellt. Dabei kommen Netzwerkträger, -moderatoren und Teilnehmer zu Wort, die von ihren Erfahrungen berichten, Zahlen präsentieren und dazu anregen wollen, über eine eigene Netzwerk-Beteiligung nachzudenken.
Hier können Sie sich die Broschüre herunterladen:
24.03.2020
bme consult ist von der EED GmbH beauftragt, Mitglieder für zwei kommunale Netzwerke zu gewinnen.
Erfreulicherweise hat die PTJ einem Antrag auf die Unterstützung bei der Gewinnungsphase von Mitgliedern für eine Energieeffizienznetzwerk der Häfen sowie Kommunen in Schleswig- Holsteins zugestimmt.
Es werden jetzt potenzielle kommunale Häfen und Kommunen im Kreis Plön/ Eutin und Rendsburg Eckernförde angesprochen und sollen für die Netzwerkarbeit gewonnen werden. Insbesondere an der Nordseeküste besteht großes Interesse beim Verband IGNH , der u.a. die Häfen List, Amrum, Wiek, Pellworm, Dagebüll, den Halligen, Husum etc. vertritt. An der Ostseeküste sollen die Häfen in Kappeln, Heikendorf, Heiligenhafen und Lübeck, etc. angesprochen werden.
Im Rahmen des persönlichen Kontaktes wird die Idee des Energieeffizienznetzwerkes vorgestellt.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte auch der Kommunalrichtlinie oder wenden sich direkt an die Firma bme consult.
21.02.2020
Das novellierte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ist am 26.11.2019 in Kraft getreten.
Wichtig ist, dass Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh p.a. oder weniger von der Durchführungsverpflichtung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ausgenommen werden. Diese Unternehmen müssen der Nachweispflicht gegenüber dem BAFA nur in einem begrenzten Umfang in Form einer sog. "vereinfachten Online-Erklärung" nachkommen.
Wenn Sie Unterstützung in diesem Bereich suchen, wenden Sie sich gern an uns.
15.01.2020
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2030 das sportliche Ziel von 55 % weniger Treibhausgasen erreicht werden. In Schwentinental wird jetzt schon gezeigt, wie man durch eine intelligente Vernetzung und Abstimmung untereinander das Ziel schon jetzt mehr als erreichen kann.
Mit der Inbetriebnahme der Fernwärmeleitung zwischen der e-nema GmbH und dem GTZ zum Anfang der Heizperiode 2019/2020 erfolgt die Beheizung des Gebäudes der Wirtschaftsförderung des Kreises Plön bereits nahezu klimaneutral. Die Wärme entsteht bei der e-nema im normalen Produktionsprozess und wird dann als Abwärme nicht mehr an die Umwelt abgegeben, sondern an das GTZ über eine Nahwärmeleitung geliefert. Damit kann beim nahegelegen GTZ im Jahr ca. 350.000 kWh Gas und entsprechend ca. 77 t CO² eingespart werden.
„Leider sind solche Projekte keine Selbstläufer,“ so Tillmann Frank als Geschäftsführer der e-nema GmbH. „Glücklicherweise wurden wir von verschiedenen Seiten gut unterstützt und konnten auch die Förderung des Landes sowie des Bundes in Anspruch nehmen. Aber ohne eine übergreifende ökologische Einstellung des Unternehmens kommt man leider nicht weit.“ Auch auf der Seite des GTZ musste eine größere Geduld mitgebracht werden, da sich der Start des Projektes immer wieder verzögerte. „Glücklicherweise hat unsere alte Heizung noch so lange durchgehalten, so dass unsere Mieter keine Einschränkungen hinnehmen mussten. Jetzt sind wir aber über diese klimaneutrale Umsetzung sehr froh und freuen uns, Vorreiter im Kreis zu sein“ so Knut Voigt als Geschäftsführer der WFA.
Bei der e-nema ist man weiterhin dabei, den gesamten Energieeinsatz langfristig möglichst CO²-neutral hinzubekommen. Neben der eigenen PV Anlage, die jetzt schon gut 1/3 des Strombedarfes liefert, sollen weitere Anlagen folgen. Im Gasbereich ist man guter Hoffnung, dass in Zukunft verstärkt Biogas oder Wasserstoff aus den Windkraftanlagen am Markt zu akzeptablen Preisen zur Verfügung steht. „Unsere Ansprüche an die Lieferanten können derzeit leider noch nicht befriedigt werden“, so Tillmann Frank weiter, „wir hoffen, dass sich in den nächsten Jahren hier die Denkweise am Markt noch erheblich ändern wird.“
18.12.2019
Am 26.11.2019 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Zentraler Inhalt ist die verpflichtende Durchführung von Energieaudits für sog. Nicht-KMU. Mit der Neufassung des EDL-G wurden zahlreiche Änderungen eingeführt.
Weiterführende Infos unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html
https://www.vku.de/themen/energiewende/energiedienstleistungsgesetz-in-kraft-getreten
16.10.2019
Voraussichtlich noch im Oktober wird das neu gefasste Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft treten, nachdem der Bundesrat im September keine Einwände gegen den Entwurf hatte.
Das Wichtigste in Kürze aus Sicht der Experten der EnergieAgentur.NRW:
Bagatellgrenze: Wie bisher sind nur nach EU-Definition große Unternehmen zum Energieauditverpflichtet, keine KMU. Neu ist eine vereinfachte Auditpflicht für solche Nicht-KMU mit einem Jahresgesamtenergieverbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden über alle Energieträger (Strom und Wärme). Diese Unternehmen können eine vereinfachte Online-Erklärung, das vom BMWi so genannte „vereinfachte Audit“ mit Angaben zu Energieverbräuchen abgeben. Entsprechend der energetischen Situation des Unternehmens sollen dann automatisiert Tipps für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und passende Förderung gegeben werden. Das BAFA wird ein Merkblatt veröffentlichen.
Abzuwarten bleibt, ob die Tipps tatsächlich so spezifisch und individuell sein können, dass energetische
Verbesserungen angestoßen werden.
Online-Erklärung: Bis zwei Monate nach Abschluss des Audits müssen energieauditpflichtige Unternehmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) in einer Online-Erklärung die Eckdaten des Audits melden. Die dazu angekündigte Online Plattform steht zurzeit noch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoff en, dass das neue Verfahren den Aufwand für die Unternehmen reduziert.
Wiederholungsaudit: Unternehmen, bei denen zwischen Inkrafttreten der Novelle (voraussichtlich Oktober 2019) und dem Jahresende 2019 ein reguläres oder vereinfachtes Audit fällig ist, haben mit der Online-Erklärung Zeit bis 31. März 2020, da die Internetplattform noch nicht existiert.
Wichtig: Die Änderungen der Novelle gelten nicht für Wiederholungsaudits, die schon vor Inkrafttreten des
novellierten EDL-G anstehen. Auch die Bagatellgrenze gilt dann noch nicht!
Registrierungs- und Fortbildungspflicht für Energieauditoren: Auditoren müssen ihre Ausbildung nachweisen und regelmäßig auff rischen. Die Qualifi zierung besteht zunächst aus 80 Unterrichtseinheiten. Danach stehen alle zwei Jahre 16 Unterrichtseinheiten an.
Welche Weiterbildungskurse nach welchen Kriterien anerkannt werden, ist noch nicht klar. Ebenso ungeklärt ist bisher, ob es Übergangsfristen für gelistete Berater geben soll.
Energiemanagementsysteme: Für Unternehmen, deren Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS
zertifiziert ist, besteht keine Energieauditpflicht. Ein Unternehmen mit mehreren Standorten ist nur dann
freigestellt, wenn es mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs durch ein Energie- und/oder
Umweltmanagementsystem (ISO 50001 / EMAS) abdeckt. Weiterhin ist es auch zulässig, wenn ein verpflichtetes Unternehmen mit mehreren Standorten Mischsysteme betreibt.
Ihr Ansprechpartner:
bm.e consult
drachenbahn 4
24159 kiel
0177.823 7254
9.10.2019
9.7.2019
Der Bundestag stimmt für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der verpflichtenden Energieaudits. Mit einer Befassung im Bundesrat ist am 20. September 2019 zu rechnen. Das Inkrafttreten wird für Oktober erwartet.
Nähere Informationen finden Sie hier.
26.6.2019
16.4.2019
Seit der ersten Gesetzesnovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 sind neben den großen Wirtschaftsfirmen auch die kommunalen, wirtschaftliche tätigen Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) verpflichtet, alle vier Jahre im Rahmen eines Energieaudits ihren Energieverbrauch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses betrifft in der Regel die meisten der im Tourismusverband organisierten Betriebe.
Zum Jahresende 2019 ist eine Erneuerung des Audits notwendig, sofern das Anfangsaudit bis zum vorgeschriebenen Termin, den 5.12.2015 umgesetzt wurde. Das dafür zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Finanzen (BAFA) will bis zu 20% der betroffenen Unternehmen in den nächsten Jahren überprüfen und hat auch schon in der Vergangenheit Strafzahlungen bei nicht erfolgten oder verspäteten Audits verhängt.
„Neben der Pflicht zum Audit sind meine Erfahrungen hingegen, dass es durchaus rentabel ist, das Audit bei z.B. Hafenbetrieben oder Schwimmbädern mit größeren Verbrauchern durchzuführen, da die Einsparungen im Energieverbrauch erheblich sein können“ so Bernd Meier, Energieauditor aus Kiel und für viele kommunale Unternehmen tätig. „Insbesondere durch die neue Fördermöglichkeiten der BAFA im Bereich der Energieeffizienz für kommunale Unternehmen ist es sehr interessant, sich neben dem Klimaschutz auch wirtschaftlich mit dem Thema zu befassen.“
Erfreulich ist, dass derzeit im Bundeskabinett eine Änderung des Gesetzes diskutiert wird, mit der die Auditpflicht für Unternehmen mit weniger als 400.000 kWh im Jahr entfallen, im Gegenzug dafür aber die Qualität des Audits selbst, die proaktive Meldung der Auditdurchführung und die Anforderungen an die Auditoren verschärft werden soll.
Die Zeit der Umsetzung ist knapp.
Die Novelle tritt frühestens Ende Juni 2019 in Kraft. In den kommenden Monaten stehen aber auch bei vielen größeren Unternehmen die Wiederholungsaudits an. Da die Auditoren stark nachgefragt sind, könnte es zum Jahresende zu Engpässen kommen. Es beklagen deshalb einige Verbände, dass man mit einer früheren Entscheidung dieses hätte entzerren können. Diejenigen, die sich nah an der Bagatellgrenze befinden, wissen bis zur Verabschiedung der Novelle leider nicht, ob sie ein Audit wieder durchführen müssen.
Sofern die Entscheidung über die Novelle vom Bund vorliegt, werden wir Sie zeitnah über den finalen Wortlaut und Handlungsempfehlungen informieren.
Veröffentlichung auf https://www.tvsh.de
20.11.2018
12.11.2018
3.11.2018
20.07.2017
Quelle: Bootsbörse
28.06.2017
Das Kieler Unternehmen e-nema investiert Millionen in seine Produktionsaufbau und wird über die IB.SH für die Entwicklung eines ganzheitlichen Energiemanagements gefördert.
Den ganze Artikel aus dem Magazin "bewegt" der Investionsbank Schleswig-Holstein finden Sie hier.
24.06.2017
Am 28. und 29. September 2017 findet in Darmstadt die 5. VKU-Fachkonferenz Energiedienstleistungen statt. Bernd Meier ist als Referent dabei.
Das sind die Themen der Konferenz:
> Vorbereitung auf den Energieeffizienzmarkt von morgen
Vertriebserfolge durch Netzwerke und Energieeffizienzdienstleistungen
> Innovative Wärmelösungen für Quartiere und Gewerbe
Wie gelingen standardisierte und prozessoptimierte EDL?
> „Umsorgerkonzepte“ von Elektromobilität bis Smart City
Ganzheitliche Lösungen für Ihre intelligent vernetze Stadt
> Smart Home, Smart Meter und Co.: Was will mein Kunde?
Produktentwicklung mit Kunden, Stadtwerken und Wettbewerbern
Weitere Informationen finden Sie hier und im Programmflyer.
22.05.2017
Der TÜV SÜD erhält das Akkreditiv zum Zertifizieren von Energienetzbetreibern nach dem IT-Sicherheitskatalog gem. § 11 Abs. 1a EnWG. Diese benötigen laut Gesetz bis spätestens Ende Januar 2018
ein entsprechendes Zertifikat zur Einreichung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Mehr Informationen finden Sie hier.
18.04.2017
Wer möglichst wenig Energie verbraucht, schont die Umwelt und spart gleichzeitig Kosten. Das gilt nicht nur für private Haushalte. Auch Wirtschaftsbetriebe können durch die Senkung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes soziale Verantwortung beweisen und Kosten reduzieren. Wo im Unternehmen Einsparungen möglich sind, zeigt ein Energieaudit auf – eine exakte Analyse aller betrieblichen Energieverbraucher. Der Kieler Orthopädietechnikhersteller OT-Kiel hat sich einem solchen Audit auf freiwilliger Basis unterzogen.
Die Steigerung der betrieblichen Energieffizienz ist Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Große Betriebe mit über 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro sind durch die Ende 2012 in Kraft getretene europäische Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Durch einen qualifizierten Auditor wird der Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens für sämtliche Standorte analysiert und Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bleibt es selbst überlassen, ob sie sich einem solchen Energieaudit unterziehen.
Ein Unternehmen, das sich dem Audit auf freiwilliger Basis unterzogen hat, ist der Orthopädietechnikhersteller OT-Kiel. Mit rund 80 Mitarbeitern zählt der Betrieb zu den mittleren Unternehmen. Inhaber Klaus Wiese hatte sich aus verschiedenen Gründen für die Zertifizierung nach DIN EN 16247 entschieden: „Soziale Verantwortung zu übernehmen und ein umweltbewusstes Verhalten zu vermitteln, bezieht sich für mich nicht nur auf das private Umfeld. Ich finde es wichtig, einen schonenden Umgang mit Energieressourcen auch im Betrieb vorzuleben und die Mitarbeiter hierfür zu sensibilisieren. Zusätzlich garantieren wir unseren Kunden und Geschäftspartnern durch unsere Zertifizierung, dass wir als Lieferant energieeffizient wirtschaften.“
Durchgeführt wurde das Audit durch den unabhängigen energietechnischen Berater Bernd Meier. Als qualifizierter Energieauditor besuchte er die Kieler Niederlassungen des Orthopädietechnikherstellers und erstellte eine detaillierte Liste der einzelnen Energieverbraucher. „Jedes Beleuchtungsmittel, jede Maschine und jedes Fahrzeug wird erfasst und mit den jeweiligen Verbrauchskennzahlen gemessen oder aufgenommen. Anhand dieser Daten kann ich den aktuellen Gesamtverbrauch des Unternehmens feststellen und – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – aufzeigen, in welchen Bereichen Optimierungen möglich wären“, erklärt Bernd Meier. Nach der Analyse des Ist-Zustandes erhält der geprüfte Betrieb einen Maßnahmenplan, in dem Empfehlungen ausgesprochen werden, wie das Unternehmen Energie einsparen und den CO2-Ausstoß reduzieren könnte.
Im Fall des Orthopädietechnikbetriebs OT-Kiel riet der Energieauditor zu verschiedenen Maßnahmen, vor allem zu einer Umstellung der Beleuchtung auf energieeffizientere LED-Leuchtmittel. Hier läge das Einsparpotenzial der Verbrauchskosten je nach Brenndauer bei über 50 Prozent. „Dafür ist im ersten Schritt zwar zunächst eine Investition notwendig. Die amortisiert sich jedoch bereits nach etwas mehr als einem Jahr“, betont Bernd Meier. Da bei OT-Kiel viele Mitarbeiter im Außendienst tätig sind und das Unternehmen über einen entsprechend großen Fuhrpark verfügt, schlägt der Experte als weitere Maßnahme neben dem Einsatz von Elektromobilen für Kurzstrecken auch ein professionelles Fahrertraining vor, um durch einen bewussteren Fahrstil den Kraftstoffverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoß zu senken.
Grundsätzlich empfiehlt der Auditor auch, das Bewusstsein der Mitarbeiter für einen sparsamen Energieeinsatz noch weiter zu stärken und sie dafür zu sensibilisieren, den Verbrauch beispielsweise durch das Abschalten nicht benötigter Maschinen oder Beleuchtungsanlagen zusätzlich zu reduzieren.
OT-Kiel-Inhaber Klaus Wiese wird den Empfehlungen in weiten Teilen folgen: „Die Analyse des Energieverbrauchs zeigt uns ganz klar auf, wo Handlungsbedarf besteht. Wir werden die entsprechenden Maßnahmen umsetzen und sind gespannt, welche Werte wir beim nächsten Energieaudit erzielen.“
04.03.2017
01.02.2017
27.12.2016
30.11.2016
21.11.2016
16.11.2016
Dies ist nur ein Beispiel unserer Projekte aus der Praxis. bm.e consult unterstützt die Stadtwerke Rendsburg tatkräftig als beratender Energieexperte. Weitere Projekte finden Sie hier.
20.08.2016
Hier geht's zum Download: Flyer Energieeffizienz-Netzwerk _region kiel
17.05.2016
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